Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig seit: 20.01.2022

Mit Erstellung eines Accounts als Nutzer oder Kunde bei “https://pr-plus.net” (PRplus) kennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Einleitung

1.1 Allgemeines

Allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen von PRplus, einem Service der PlusAi Software GmbH, (Serviceprovider) liegen diese AGB zugrunde. Mit der Registrierung akzeptiert der Kunde und als Nutzer diese ausdrücklich. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB akzeptieren wir nur insoweit, als sie unseren AGB nicht widersprechen. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Serviceprovider. Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, die sich auf PRplus registriert hat und einen gültigen Vertragsabschluss mit PRplus abschlossen hat. Als Nutzer gilt jede natürliche oder juristische Person, die sich auf PRplus registriert hat und ggf. Zugang zu einen oder mehreren Arbeitsbereichen eines gültigen Kunden bekommen hat.

1.2 Änderungen

PRplus (der Serviceprovider) behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen in einer für den Kunden oder Nutzer in zumutbaren Weise zu ändern. Änderungen werden dem Kunden immer mindestens 3 Monate vor in kraft treten der geänderten AGB per E-Mail mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen (12 Werktage) nach Zugang der E-Mail des Serviceproviders über die Änderung der AGB nach Satz 2 dieser Ziffer 1.2, so gilt das Schweigen des Kunden als Zustimmung zu den geänderten AGB, die fortan in der geänderten Form Bestandteil des Vertrags werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen in den AGB und kann nachweisen, dass die Änderungen nicht zumutbare sind, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht und kann bis zum Ende des aktuellen Quartals die Dienste zu den bestehenden Nutzungsbedingungen weiter nutzen.

2. Vertragsabschlüsse mit PRplus

2.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die zeitlich beschränkte Überlassung und Nutzung von Softwarefunktionen der PRplus als Cloud Service (Software as a Service). Die Nutzung erfolgt ausschließlich über das Internet mit Hilfe eines geeigneten Browsers auf Kundenseite. Die Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten erfolgt ausschließlich in der Cloud des Serviceproviders.

Über die Nutzung der Services hinaus können Kunden indviduelle Änderungen, sowie Schulungen und Beratung zusätzlich beauftragen. Diese Dienstleitungen werden nach individueller Absprache zwischen Auftrageber und Provider durchgeführt.

2.2 Vertragsabschluss

Kunden registrieren sich über die Webseite von PRplus und bestellen im Online Shop die gewünschten Services zu den gewünschten Laufzeiten. Durch die rechtsverbindliche Bestellung im Online Shop oder durch schriftliche Bestätigung seitens PRplus kommt der Nutzungsvertrag zustande.

Die Leistungserbringung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit aller von Dritten abhängigen Dienstleistungen und Services, falls diese Verursacher für die Nichtverfügbarkeit sind. Der Serviceprovider ist bemüht Fehler dritter zu beheben und sorgt mit ausfallsicheren Systemarchitekturen für eine möglichst störungsfreien Betrieb.

Bei einem Lieferverzug von mehr als 3 Werktagen hat der Kunde das Recht eine Frist von mindestens 6 Werktagen eine Leistungserbringung zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann er durch schriftliche Erklärung von bestehenden Verträgen zurücktreten, sofern die Leistungserbringung zum Ende der setzten Frist nicht erfolgte. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden bei Fristverstreichung zurückerstattet, wobei sich der Kunde erhaltene Leistungen darauf anrechnen lassen muss.

Soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist ein Schadensersatz bei verspäteter Leistung ausgeschlossen. Betatest Nutzungsverträge und kostenfreie sowie zeitlich limitierte Testnutzungsverträge sind von Schadenersatz- und Rückzahlungspflichten seitens der Serviceprovides befreit. Weitere Liefergarantien und -verzüge sind in den jeweiligen Nutzungsvereinbarungen der Tarife erläutert.

2.3 Vertragstarife, Vertragsänderungen

Im Online Shop des Serviceproviders sind verschiedene Kombinationen von Nutzungsverträgen abschliessbar. Die Nutzungsbedingungen der angebotenen Tarife können sich ändern, beeinflussen aber nicht die Nutzungsbedingungen aufender Verträge bis zum Nutzungsende.

2.4 Widerrufsrechte und Rücktritt von Verträgen

Die Nutzerverträge werden nach §14 BGB zwischen juristischen oder privaten Personen abgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Kunde kann zum Ende der Laufzeit die Nutzungsverträge fristgerecht kündigen.

‍2.5 Kunden- und Nutzerregistrierung

Nach der Anmeldung über die Internetpräsenz des Providers erhält der Kunde ein persönliches Konto. Diese Zugangsdaten dürfen nicht an dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Registrierung unter falschem Namen und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Provider vor, das Konto umgehend zu löschen. Der Kunde ersetzt dem Provider alle Schäden, die vom Kunden wegen einer Zuwiderhandlung gegen diese Ziffer 2.5 zu vertreten sind.

2.5.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Services wird der Kunde die Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Außerdem verpflichtet sich Der Kunde, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) Daten in das System einbringt, die einen Computer-Virus enthalten und (b) die Software in einer Art und Weise benutzt, welche die Verfügbarkeit der Software für andere Nutzer negativ beeinflusst. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider für allfällige Schäden einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls er gegen die AGB verstößt.

Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Darüber hinaus hat der Kunde auch seine Mitarbeiter und Nutzer über die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu informieren. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider für angefallene Schäden einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls er gegen die AGB verstößt.

2.5.2 Pflichten des registrierten Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Services wird der Kunde die Browser Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Außerdem verpflichtet sich Der Nutzer, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer (a) Daten in das System einbringt, die einen Computer-Virus enthalten und (b) die Software in einer Art und Weise benutzt, welche die Verfügbarkeit der Software für andere Nutzer negativ beeinflusst.

2.6 Softwareüberlassung

Die Nutzungsverträge gewähren den Kunden Zugriff auf eine logisch getrennte Softwareinstallation von PRplus. Diese Installation wird dem Kunden zur Laufzeit überlassen. Weder die logische Installation noch die Software im Sinne eines Produkts sind Bestandteil eines Nutzungsvertrages. Rechte, Lizenzen und Interlectual Property an der Software bleiben beim Serviceprovider und müssen keinem Kunden und Nutzer preisgegeben werden.

2.6.1 Der Provider stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf PRplus angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Version ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite von PRplus (https://pr-plus.net). Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Provider oder, wenn abweichend, beim jeweiligen Urheber.

Zum Zweck der Softwarebereitstellung speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

Der Provider stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos Updates zur Verfügung. Für Support und Upgrades fallen keine zusätzlichen Kosten an. Folgende Dienstleistungen nicht im Umfang von Updates und Upgrades und sind daher in der Regel kostenpflichtig:

  1. Datenbankänderungen, insb. Umlenkung in die privaten IT Systeme des Kunden
  2. Datenwiederherstellung auf Kundenwunsch, ausgenommen der angebotenen Archivierungsfunktionen 
  3. Importe über Datenschnittstellen die nicht explizit kostenlos oder im Rahmen des Nutzungsvertrags angeboten werden
  4. Exporte über Datenschnittstellen, die nicht explizit kostenlos oder im Rahmen des Nutzungsvertrags angeboten werden
  5. Individuelle Produktanpassungen auf Kundenwunsch
  6. Individuelle Zusatzprodukte auf Kundenwunsch (insbesonders aber nicht abgeschlossen, web front ends, apps, browser extensions oder plugins)

Die Möglichkeiten zur Hilfe, Kommunikation und Dokumentation richtet sich an den abgeschlossenen Nutzungsverträgen.

2.6.2 Der Serviceprovider überwacht laufend die Verfügbarkeit und Korrektheit der Services und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen. Durch die Umstellungen und Änderungen im Softwarebetrieb können kurzfristig Offlinezeiten entstehen, während denen der Zugriff nicht möglich oder nur eingeschränkt ist.

2.6.3 Der Serviceprovider ist berechtigt neue Funktionalitäten zum Service hinzuzufügen und bestehende Funktionen zu entfernen. Sollte das entfernen von Funktionen die Nutzung für den Kunden unverhältnismäßig einschränken erhält der Kunde ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

2.6.4 Der Serviceprovider ist bemüht Fehler aus laufender Software zu entfernen und neue Funktionen in neue Softwareversionen zu integrieren. Aus diesem Zweck können Softwareversionen bestehender Nutzungsverträge in Echtzeit aktualisiert werden, vorausgesetzt dem Kunden und Nutzer entsteht dadurch keine unnötigen Einschränkungen.

2.7 Entgelt

Das Entgelt zur Nutzung der Services bestimmt sich durch die Kombination der bestellten Nutzungsverträge pro Kunde.

Das Entgelt über die Nutzung der Softwareservices (Subscription) bestimmt sich nach dem Umfang des unter 2.2 definierten Vertragsgegenstandes. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie innerhalb von PRplus im Bereich “Preise“ dargestellt werden und im online shop von PRplus ausgepreist sind. Die dortigen Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils zum Ende eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.

Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem ersten Tag des Bestellmonats eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Kundenaccount und endet nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats.

Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Jahres zum Monatsende. Auch bei den Subscriptions Laufzeiten über einen Monat sind die Teilbeträge jeweils zum Ende eines Monats zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist der Serviceprovider berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung des ausstehenden Entgelts zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel durch Einstellung des Zugangs zur Software oder Minderung des Funktionsinhaltes. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist der Provider berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Klarstellungshalber bleiben sämtliche Ansprüche auf säumige Zahlungen des Kunden von einer solchen außerordentlichen Kündigung unberührt.

Der Serviceprovider ist berechtigt, die Entgelte für alle angebotenen Nutzungsverträge angemessen zu erhöhen und hat dies nicht später als 3 Monate im Voraus zum Ablauf des aktuellen Zahlungsturnus des Kunden per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde hat unabhängig von Sonderabreden das Recht seinen Vertrag zum Endes des aktuellen Zahlungsturnus zu kündigen, sollte die Preiserhöhung mehr als 8% betragen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features resultierende Änderungen des Preises gilt ausdrücklich nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 2.6

Vergütung, Fälligkeit und Preisanpassung

a) Die vereinbarte Vergütung wird über die vom Kunden angegebene Kreditkarte von PRplus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum eingezogen. Kann der Abrechungsbetrag nicht eingezogen werden oder wird vom Kreditkartenunternehmen zurückbelastet, kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

b) Kommt der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der eine Monatsvergütung erreicht, in Verzug, wird der dann noch offene Betrag für die Restlaufzeit des Vertrags bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit sofort zur Zahlung fällig.

c) PRplus kann die Preise mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsanfang in Textform anheben. Beträgt die Preissteigerung mehr als 8% pro Jahr hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen.

 

2.8 Änderungen der Tarife von Kundenseite

Das Wechseln in ein hochwertigeren Tarif oder das Zubuchen von weiteren Nutzungsverträgen ist jederzeit ohne Frist möglich. Das Wechseln in ein eingeschränkteren Tarif ist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Funktionen, die an eine bestimmte Subscriptionshöhe verknüpft sind, werden mit Wirksamwerden des Up-/Downgrades frei- bzw. abgeschaltet. Ein teilweiser Downgrade von Nutzungsverträgen kann in anderen bestehenden Nutzungsverträgen ebenfalls zu Einschränkungen führen.

2.9 Kündigung eines Nutzungsvertrags

2.9.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Aktive Nutzungsverträge, die nicht gemäß den folgenden Bedingungen fristgerecht gekündigt werden, verlängern sich um die selbe Dauer wie ursprünglich vereinbart. Sollte das bisherige genutzte Produkt nicht mehr vom Provider angeboten werden, so wird ein in den Produkteigenschaften gleichbares Produkt gewählt. Eine Kündigung ist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode, im Falle eines kostenlosen Nutzungsvertrags sofort, ohne Frist im jeweiligen Kundenbereich möglich. Nach Kündigung hat der Serviceprovider das Recht den Kunden inklusive aller Daten nach Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Auf Anfrage des Kunden und soweit technisch möglich stellt der Provider dem Kunden seine Daten in einem maschinenlesbaren Format nach erfolgter Kündigung zur Verfügung. Eine solche Datenbereitstellung ist vom Entgelt nach Ziffer 2.6 dieser AGB nicht erfasst. Der Provider und der Kunde werden sich auf eine aufwandsabhängige Vergütung für die Datenbereitstellung verständigen.

2.9.2 Der Kunde kann einen Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Nutzungsvertrages kündigen.

2.9.3 Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Serviceprovider insbesondere dann vor, wenn der Kunde

  1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
  2. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis 60 Tage im Verzug ist und er unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
  3. bei der Nutzung der Software schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift,
  4. die Software zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen nutzt.

2.9.4 Der Serviceprovider hat das Recht kostenlose Accounts jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.

2.9.5 Wunsch auf Wiederaufnahme des Nutzungsverhältnisses

Der Kunde kann bei Kündigung oder Ablauf des Nutzungsvertrages die Möglichkeit seine Kundendaten beim Serviceprovider für weitere 24 Monate zu archivieren. Bei Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnis können auf diese Daten wieder zugegriffen werden. Bei ausdrücklicher Löschung der Kundendaten ist dies nicht möglich. Nach Ablauf von 24 Kalendermonaten ohne Wiederaufnahme eines Nutzungsvertrages werden die Kundendaten unwiderruflich gelöscht.

3 Kommunikation zwischen Serviceprovider und Kunden

Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

4 Nutzungsbedingungen der Services von PRplus

Die Software ist ausschließlich für gewerbliche Kunden bestimmt (B2B). Mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrags bestätigt der Kunde, die Software für ausschließlich gewerbliche Zwecke zu nutzen.

4.1 Einhaltung von geltenden Recht

Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung der Services geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere der Markenschutz und das Urheberrecht muss bei Nutzung der Services eingehalten werden. Weiter dürfen keine gesetzwidrigen Inhalte gesammelt und verbreitet werden.

4.2 Schutzrechte von Marken und Medien (Urheberrecht)

Die Verbreitung von Printartikeln in einem Pressespiegel ist durch das Urheberrechtsgesetze (§ 49) geregelt. Nach diesem ist die digitale Speicherung von Zeitungsartikeln grundsätzlich nicht erlaubt bzw. ohne Erlaubnis durch die Urheber prinzipiell nicht gestattet.

4.3 Nutzungsbedingungen der Sozialen Medien

Bei Nutzung der Sozialen Medien hält der Serviceprovider die Nutzungsbedingungen der Sozialen Medien ein und reagiert auf deren Änderungen. Kunden und Nutzer sind verpflichtet ebenfalls die Nutzungsbedingungen der Sozialen Medien (insbesondere, aber nicht abgeschlossen Facebook, Instagram, Twitter, Tiktok, Twitch, Youtube) einzuhalten. Die Privatsphäre privater Nutzer ist einzuhalten.

4.4 Veröffentlichungen aus PRplus

Inhalte die mit Hilfe oder aus PRplus heraus mit dritten geteilt werden unterliegen nicht der Haftung und Gewährleistung von PRplus. Der Kunde ist zur Einhaltung von Rechten auf Inhalte angehalten.

Die Nutzung unserer Services schließt voraus, das der Nutzer nur Dienstleistungen einfordert, die im Einklang mit den Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung der jeweiligen sozialen Medien stehen. Daten und Informationen aus den Sozialen Medien dürfen keinen anderen Zweck als den im Umfang der Dienstleistung verwertet oder gespeichert werden, auch nicht für Dritte oder auf EDV-Anlagen dritter.

4.5 Verbot der Weitergabe von Nutzungsrechten und Zugriffsdaten an Dritte

Der Kunde und die Nutzer verpflichten sich die Services nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu Nutzen und Zugriffe, als auch Inhalte

Das Teilen von Daten und Zugriffen ist nur im Rahmen der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Tarife erlaubt (Kunden, Nutzer, Mitarbeiter, Endkunden)

Bei Zuwiderhandlung und Verletzung der Zugriffsbedingungen ist der Kunde in der Pflicht die dem Serviceprovider entgangenen Einnahmen zu ersetzen.

4.6 Nutzungsbedingungen der App „Alerts“

Der Kunde bestätigt uns mit Annahme der AGB, dass er versteht dass die von „Alerts“ gelieferten Ergebnisse automatisiert und aufgrund der kurzen Reaktionszeit seitens des Services ohne vorherige manuelle Prüfung in den Arbeitsbereich des Kunden geleitet werden. Änderungen der Suchanfragen sind vom Nutzer, bzw. Kunden vorzunehmen.

Digitale Quellen unterliegen dynamischer Änderungen. Der Serviceprovider schuldet daher keinen vollständigen und korrekten Inhalt der Sucherergebnisse. Die gefundenen und dargestellten Inhalte und Aussagen der Autoren macht sich der Serviceprovider nicht zu eigen, auch wenn dynamische Inhalt der Quellen auf der Oberfläche von PRplus angezeigt werden.

Die Verfügbarkeit der digitalen Quellen unterliegt den Nutzungsbedingungen und Leistungsfähigkeit der jeweiligen Autoren und Rechteinhabern. Dem Nutzer ist bewusst, dass bereits genutzte und gefundene Quellen im Verlauf der Betriebs nicht mehr zur Verfügung stehen können.

Dem Nutzer ist bewusst, dass Ergebnisse falsch, verletzend, widerrechtlich, anstößig oder auf anderen Weißen unangebrachte Medien und Nachrichten enthalten können. Aus den unter 4.7 genannten Einschränkungen ergeben sich keine Mängel und keiner Ansprüche wegen Folgeschäden gegen den Betreiber. Vielmehr stellen Sie eine Möglichkeit dar für den Kunden angemessen auf Probleme zu reagieren oder rechtliche Schritte gegen den Veröffentlicher anzunehmen.

Dem Nutzer ist es in der Bedienung möglich, solche Quellen dem Betreiber zu melden oder für sich in Zukunft zu ignorieren.

4.6.1 Einhaltung der Datenschutzgrundsätze Dritter

„Alerts“ Dient hauptsächlich zur Auffindungen von Produktnennungen und -berichten. Bei der Verwertung von Suchergebnissen sind die Rechte der Urheber zu wahren. Personenbezogene Suchen dürfen ausschließlich dem Wirtschaftlichen Zweck und Kommunikationsüberwachung der Endkunden dienen.

4.6.2 Nutzung des Medienspiegels

Bei der Clippingsuche über „Alerts“ sind die Rechte der Urheber zu waren. Eine Auswertung der Clippingergebnis ist nur im Sinne von §49 UrhG möglich.

4.6.3 Weitergabe von Präsentationen und Dokumenten

Bei der Weitergabe von Berichten (Präsentationen und Dokumente) sind die Rechter der Urheber zu waren.

4.6.4 Nachverfolgung der Medien und Autoren

Die Nachverfolgung von Medien und Autoren über Alerts ist ausschließlich zu informativen Zwecken gestattet. Eine Nachverfolgung aus privaten Gründen schließt der Nutzer aus.

4.6.5 Sachliche Reaktion bei Krisen und Problemen

Konflikte und Streit, der durch Inhalte aus den Medien und sozialen Medien entstehen können, sind vom Nutzer sachgemäß und versöhnlich zu lösen. Der Serviceprovider und PRplus stehen nicht als Moderator zwischen den Partien und wirken nicht zur Schlichtung bei. Der Nutzer versteht, dass PRplus nicht für die Inhalte und Entstehung von Konflikten in der Medienlandschaft verantwortlich ist.

4.7 Nutzungsbedingungen der App „Reporting“

Der Kunde bestätigt uns mit Annahme der AGB, dass er versteht dass die von „Reporting“ bereitgestellten Funkionen ausschließlich zur Erfolgskontrolle und Berichterstattung für Öffentlichkeitsarbeit und zu Marketingzwecken verwendet werden sollen.

4.7.1 Hochladen von Medien, Bilder und Videos

Das Hochladen von lokalen Bildern und Medien ist in der App „Reporting“ gestattet. Die Urheberrechte, bzw. die Gültigkeit der Digitalen Medien nach §49 UrhG sind vom Nutzer zu prüfen.

4.7.2 Weitergabe von Präsentationen und Dokumenten

Die Interne Weitergabe von Präsentationen und Dokumenten im Sinne des internen Medienspiegels und zur Archivierung ist unter Einhaltung der Urheberrechte gestattet. Die Weitergabe von medienfreien Dokument (Tabellen mit Metriken und Summierungen) ist vom Urheberrecht ausgeschlossen.

4.7.3 Zugriffsteilung von Dokumenten und Präsentationen

Berichte und Dokumente aus „Reporting“ dürfen nicht öffentlich geteilt oder publiziert werden ohne Zustimmung der Urheber. Eine Verwendung von „Reporting“ zur Zeitschriftenerstellung ist nicht Zulässig.

4.8 Nutzungsbedingungen der App „Contacts“

Die Applikation „Contacts“ Stellt den Kunden Möglichkeiten bereit seine Kontakte zu verwalten. Diese Daten unterliegen ggf. dem Datenschutzgesetz.

4.8.1 Einhaltung der Datenschutzgrundsatzverordnung

Der Serviceprovider hat für die interne Einhaltung der DSGVO sorge getragen und Verfahren in die Services implementiert, die eine sichere Speicherung und eine transparente Handhabung der DSVO Verfahren ermöglicht (DSVGO-By-Design). Der Kunde ist von seinen Pflichten seine Kontakte gem. Dsgvo zu schützen nicht entbunden.

Der Kunde hat sich von jedem eingetragenen Kontakt eine Erlaubnis zur Speicherung einzuholen. „Contacts“ stellt ggf. Funktionalitäten bereit diese Erlaubnis einzuholen und zu speichern.

4.8.2 Sorgfalt bei der Kontaktverwaltung

Der Kunde verpflichtet sich seine Kontakte gewissenhaft in „Contacts“ zu Pflegen. Die Vermeidung personenbezogener Daten, sowie ein Vefahrensverzeichnis für die Kundeninterne Nutzung der Kontaktdaten sind Vorraussetzung für die Nutzung von „Contacts“.

4.8.3 Teilen von Kontaktinformationen

Der Kunde verpflichtet sich seine Kontakte nur mit expliziter oder genereller Zustimmung des Kontakts weiterzugeben.

5 Mängel & Gewährleistung

5.1 Mängel

Der Serviceprovider erbringt die Leistung im Wesentlichen so, wie dies auf der Internetpräsenz des Serviceprovider für eine normale Nutzung unter normalen Umständen angegeben ist.

Sind die vom Provider nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Provider innerhalb einer angemessenen Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel dem Provider unverzüglich über einen der Support-Kanäle oder an die Kontaktadresse im Impressum des Serviceproviders zu melden. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz durch den Provider innerhalb einer angemessenen Frist durch den Kunden nicht, ist dieser berechtigt, nach seiner Wahl den Leistungspreis angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu beenden.

5.2 Verfügbarkeit

Im Falle einer Unterschreitung der Systemverfügbarkeit von wesentlichen Funktionen der Software von 99% innerhalb der letzten 30 Tage kann der Kunde entsprechend der Unterschreitung seine Vergütung mindern. Diese Daten werden entweder vom Provider öffentlich verfügbar gemacht oder auf Nachfrage bereitgestellt, falls die Daten nicht öffentlich verfügbar sind.

5.3 Gewährleistung

Der Provider übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass

5.3.1 Die Nutzung der Produkte Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht

5.3.2 Alle Mängel oder Fehler bezüglich der Produkte oder Funktionalität, der dem Kunden als Bestandteil des Produkts bereitgestellten Software, behoben werden, wenn diese nicht die Kernfunktionalität beeinflussen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründen Ratschläge oder Informationen, die der Kunde von dem Serviceprovider erhalten hat, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Serviceprovider.

Der Provider gewährleistet nicht, dass die Software für die Nutzung an anderen Standorten ausserhalb des Vertragsgebiets geeignet oder verfügbar ist.

Die Ausschlüsse gemäss Ziffer 5.3 dieser AGB beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden, auf die er in jedem Fall Anspruch hat und die nicht vertraglich abdingbar sind.

Die Anwendung steht dem Kunden im Monatsmittel zu 99 % bei einer Ausgangsleistung von 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zur Verfügung.

PRplus wird erforderliche Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der üblichen Kernarbeitszeiten erbringen. Als Kernarbeitszeit gelten Montag bis Freitag von jeweils 7.00 bis 18.00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in

Bayern. Sollten Wartungsarbeiten länger als eine Stunde an einem Tag innerhalb der Kernarbeitszeit dauern, wird PRplus den Kunden drei Tage vorher hierüber informieren.

 

Sollte aufgrund von Ausfallzeiten die Netzwerkverfügbarkeit nicht dem genannten Monatsmittel entsprechen, werden die Minderleistungen gutgeschrieben. Es gelten folgende Gutschriftsätze:

 

Verfügbarkeit Minderung der monatlichen Kosten

<99 % 3 %

<98 % 7 %

<97 % 12 %

<96 % 20 %

<95 % 50 %

<94 % 70 %

<93 % 90 %

<92 % 100 %

 

Unberücksichtigt davon bleiben Risiken, die in der Sphäre des Verwenders liegen, z. B. die Störung der Datenleitung.

6 Haftung

6.1 Unbefugte Kenntnisserlangung

Der Serviceprovider haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aus der Nutzung der Software entstehen und Schäden aufgrund unbefugter Kenntnisserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Provider kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen Dritten missbraucht werden.

6.2 Gespeicherte Inhalte

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig sind (z.B. Schriften und Bilder).

6.3 Ansprüche Dritter

Der Kunde und seine Nutzer verpflichten sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Serviceprovider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet seine Nutzer auf diese Klausel hinzuweisen. Diese Ansprüche gelten insbesondere aber nicht abgeschlossen für die unter 2.3.1 und 2.3.2 genannten Schutzrechte und Nutzungsbedingungen der Medien.

6.4 Verdacht auf rechtswidrige Nutzung

Der Serviceprovider ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig erlangt wurden und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperrung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

Die rechtswidrige Nutzung der Serviceplattform richtet sich insbesondere, aber nicht abschlossen um:

– Mobbing, Hetze, Schmähungen von Personen und Personengruppen

– Diskriminierung in allen Formen

– Schutzrechtsverletzungen

– Spionage und Sabotage

– Ausnutzung von Programmfehlern zur Kenntnisserlangung

– Manipulation der Serviceinfrastruktur

– Verbreitung von Viren oder Schadsoftware

7 Weitere Nutzungsbedingungen

7.1 Höhere Gewalt

Der Serviceprovider ist nicht haftbar für Auswirkungen und Schäden höherer Gewalt, deren auftreten sich unserer Kontrolle entzieht. Jedwede Funktionsstörung oder Verzögerung die in Verbindung mit höherer Gewalt eintritt ist von den in 6 genanten Haftungen ausgeschlossen.

Unter höherer Gewalt verstehen wir im Rahmen dieser AGB alle Ereignisse, Abläufe, Unfälle, Unterlassungen oder ungeschehene abseits unseren maßgeblichen Kontrolleinflusses und inkludiert insbesondere, aber nicht abgeschlossen:

(a) Streiks, Betriebsschließungen, Ausschließungen oder andere wirtschaftspolitischen Ereignisse.

(b) Zivile Aufstände, Demonstrationen, Terroristische Angriffe oder Gefahren, Krieg (offiziell und inoffiziell), Unruhen oder Kriegsvorbereitungen.

(c) Feuer, Explosionen, Stürme, Fluten, Erdbeben, Erdrutsche, Pandemien, Epidemien oder andere Naturkatastrophen.

(d) Verkehrsstörungen in privaten und öffentlichen Verkehr.

(e) Störungen im öffentliche und privaten Kommunikationsmitteln und -Netzwerken.

(f) Politische und gesetzliche Änderungen oder Verbote in allen juristischen Bereichen.

Unsere Leistungserfüllungspflichten und die AGB sind solange außer Kraft gesetzt solange ein Ereignis der höheren Gewalt diese Leistungserfüllung blockiert. Der Serviceprovider ist bemüht bei Eintreten eines Ereignisses höher Gewalt zeitnah Lösungen zu finden um die Leistungserfüllung wiederaufzunehmen und zu gewährleisten.

8 Disclaimer for Software liablilty

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9 Schlussbestimmungen

9.1 Aufrechnung

Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch vom Provider unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

9.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Fürth, Bayern.

9.4 Salvatorische Klausel

Sollen sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordener Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.